Françoise Grossetête, Mitglied des Europäischen Parlaments – Unterstützungsschreiben
Frau Françoise Grossetête, ein hochrangiges Mitglied des Europäischen Parlaments, verfügt über einen rechtlichen Hintergrund. Darüber hinaus war Frau Grossetête Sonderberichterstatterin des Europäischen Parlaments für die EU-Richtlinie 2011 über grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Frau Grossetête kennt das grenzüberschreitende Gesundheitsrecht. Im Namen unserer Tochter Lysiane, übersendete sie nachfolgenden Brief direkt an Frankreichs Gesundheitsministerin Agnès Buzyn, um deutlich machen, dass diese Situation „inakzeptabel“ ist und die Ablehnung rechtlich unbegründet war.
Brüssel, 18. Dezember 2017
Ms. Agnès BUZYN
Ministerin
Ministerin für Soziales, Gesundheit und Frauenrechte
14, Avenue Duquesne
75350 Paris 07 SP
Frankreich
Sehr geehrte Frau Ministerin,
mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf den sehr dringenden Fall von Lysiane Pakter, geb. 29.03.2017, diagnostiziert mit der seltenen Krankheit Pierre-Robin-Sequenz, aufmerksam machen. Zur Behandlung dieses Krankheitsbildes benötigt Lysiane eine hochspezialisierte Behandlung, die, wie vom Orphanet-Referenzzentrum für seltene Krankheiten bestätigt, nur in Deutschland verfügbar ist.
In Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/24 / EU über die Ausübung von Patientenrechten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beantragten die Eltern von Lysiane, Herr Pakter und Frau ███████, vorschriftsgemäß die Vorabgenehmigung S2 für diese Behandlung.
Leider wurde ihr Antrag von der Caisse Primaire d’Assurance Maladie (CPAM) Lyon abgelehnt. Die Eltern sahen sich mit den mangelnden Kenntnissen der Verwaltung über die geltenden Regeln und Verfahren der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung konfrontiert. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich der Fall noch in einer internen, administrativen Überprüfung durch die CPAM.
Da die Eltern die Entscheidung der CPAM als Verstoß gegen geltendes, europäisches Recht ansehen, leiteten sie diese Angelegenheit an das SOLVIT-Netzwerk (Fall-Nr. 2569/17/DE) weiter. Diese erkannten an, dass die Ablehnung der Genehmigung durch die CPAM in diesem Falle gegen geltende Rechtsvorschriften verstößt.
Während dieser Verfahren und angesichts der Dringlichkeit, wurde Lysiane nach Deutschland verlegt, ohne auf die CPAM-Entscheidung zu warten. Denn um das gesundheitliche Problem Lysianes zu beheben, sollte mit der Behandlung so früh wie möglich begonnen werden.
Angesichts dieser unannehmbaren Situation und der Sensibilität für die Notlage dieser Familie appelliere ich an Sie, uns Ihre Unterstützung und Mithilfe zukommen zu lassen, indem Sie sich an die zuständige Abteilung in der Sozialversicherungsverwaltung wenden und dieses Problem weiterleiten, damit die korrekte Anwendung der Richtlinie 2011/24 / EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung sichergestellt wird.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit. Bei Nachfragen stehe ich jederzeit zu Ihrer Verfügung. Ich zähle auf Sie, Frau Ministerin.
Hochachtungsvoll.
Françoise GROSSETÊTE
Mitglied des Europäischen Parlaments
Vizepräsidentin der PPE-Fraktion
Europäisches Parlament
Rue Wiertz, B-1047
Brüssel